Unser Überführungsdienst organisiert seit Jahrzehnten weltweit Überführungen von Verstorbenen zu fairen und günstigen Preisen.
Wir als internationales Bestattungsunternehmen geben Ihnen einen Überblick über alle entstehen Kosten. Wir helfen Ihnen bei der Leichenüberführung ins Ausland oder bei der Rückführung aus dem Ausland nach Deutschland.
Die Überführung kann entweder als Sargüberführung oder als Überführung der Urne erfolgen. Wir helfen Ihnen auch bei der Rückholung eines im Ausland verstorbenen Angehörigen nach Deutschland.
Wir übernehmen im Trauerfall mit der Hilfe unseres Netzwerks von erfahrenen Kooperationspartnern die komplette Organisation und erledigen für Sie alle bürokratischen Hürden.
Die Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Um Ihnen ein Angebot über alle entstehenden Kosten erstellen zu können, benötigen wir immer einige Informationen von Ihnen.
Häufig haben nicht alle Familienangehörige und Freunde des Verstorbenen die Möglichkeit an der Bestattung im Ausland teilzunehmen. Wenn Sie eine Zeremonie in Deutschland wünschen, bevor der Verstorbene überführt wird, können wir Ihnen das ermöglichen.
Jedes Land verfügt über seine eigenen Richtlinien und Bestimmungen für die Überführung von einem Verstorbenen. Einige Botschaften verlangen die persönliche Vor sprache der Angehörigen oder des beauftragten Bestattungsunternehmens mit den für die Überführung notwendigen Dokumenten. Einige Auslandsvertretungen überprüfen persönlich die Identität des Verstorbenen vor dem Verschließen des Überführungssarges. Bei den meisten Botschaften reicht jedoch die Zusendung der notwendigen Dokumente per E-Mail oder Fax aus.
Ist die Todesursache unnatürlich oder unbekannt (Unfall, Mord, Suizid oder die Todesursache ungeklärt) wird die zuständige Kriminalpolizei die verantwortliche Staatsanwaltschaft informieren und den Verstorbenen vorläufig beschlagnahmen. Durch die polizeilich angeordnete Notabholung und Überführung zu einem öffentlichen Friedhof entstehen zusätzliche Kosten. Hinzu kommen Kühlungs- und Verwaltungskosten der Gemeinde. Erst nach Erhalt der Freigabe von der Staatsanwaltschaft können wir mit unserer Arbeit beginnen.
Manche Länderbestimmungen schreiben eine Einbalsamierung des Verstorbenen vor.
Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart. Wir verfügen über ein großes Netzwerk an Partnerunternehmen, welches uns ermöglicht deutschlandweit Überführungen zu fairen Konditionen anzubieten.
Jedes Land hat ihre eigenen IATA-Raten bei den Fluggesellschaften, wodurch unterschiedliche Kosten für die Überführung mit dem Flugzeug entstehen.
Abhängig von der Religionszugehörigkeit, der Glaubensauffassung und der persönlichen Wünsche des Verstorbenen und seiner Familie ist sowohl die Überführung des Sarges als auch der Urne möglich. In der Regel ist die Überführung der Urne erheblich preisgünstiger, da die Urne durch einen sogenannten Urnenpass selbst von der Familie im Handgepäck im Flugzeug oder dem Auto transportiert werden darf oder mit einem versicherten Postversand ins Ausland verschickt werden kann.
Die Frachtkosten sind abhängig vom Körpergewicht des Verstorbenen und vom Volumen des Sarges.
Im Krankheitsfall kann man schon zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge alle Einzelheiten, die mit der zukünftigen Überführung zusammenhängen, vertraglich regeln. Dies ist für den Betroffenen und seine Familie im Ernstfall eine Entlastung, da schon zu Lebzeiten alles vorbereitet und geregelt wurde und wir als Überführungsdienst sofort handlungsfähig sind.
Sobald der Arzt die Todesbescheinigung erstellt hat, können wir den Verstorbenen vom Sterbeort abholen. Anschließend erfolgt die hygienische Versorgung und das Ankleiden eines Sterbetalars oder eigener Kleidung.
Wir sind vertraut mit den Bestattungsritualen aller Kulturen und Völkern und kennen uns in allen Glaubensrichtungen und Religionszugehörigkeiten aus. Wir ermöglichen bei Moslems die rituelle Waschung und das Gebet in einer Moschee Ihrer Wahl. Wir organisieren die Beerdigung in einem muslimischen Grabfeld auf einem Friedhof Ihrer Wahl. Wir haben Kontakte zu hinduistischen, buddhistischen und orthodoxen Vertretern der Kirchen und Tempel, sorgen für einen würdevollen Abschied in Form einer traditionellen Trauerfeier und ermöglichen, dass die Angehörigen bei der Einäscherung im Krematorium anwesend sein könnnen.
Die Einsargung erfolgt in einem Überführungssarg mit einer Zinkeinlage gemäß den internationalen Richtlinien. Der Überführungssarg wird von uns, wie es das Bestattungsgesetz verlangt, luftdicht verlötet, zugeschraubt und mit Jute eingepackt um das eventuell Austreten von Gerüchen, biologischen Giftgasen, Bakterien und Viren auf der Reise zu sichern. Bei einigen Ländern muss eventueller Druckausgleich geregelt werden, damit kein Unter- oder Überdruck entstehen kann. Manche Fluglinien verlangen eine sogenannte Flugkiste, damit der Sarg nicht gleich als solcher erkannt wird.
Wir ermöglichen Ihnen die Überführung der Asche des Verstorbenen. Die Übergabe der Aschenkapsel an die Angehörigen erfolgt mit einem Urnenpass, der Sie berechtigt, die Urne mit ins Ausland zu transportieren. Die Urne kann von den Angehörigen selbst mit dem Auto oder im Handgepäck im Flugzeug transportiert werden. Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Urne mit einem versicherten Postversand ins Ausland zu verschicken.
Im Trauerfall setzen Sie sich mit uns in Verbindung; abhängig von den oben aufgeführten Punkten erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot unter der Berücksichtigung aller entstehenden Kosten.
Nach Auftragserteilung benötigen wir die Personenstandsurkunden und den Pass des Verstorbenen für die erforderlichen Behördengänge. Wenn Sie möchten, können Sie uns eigene Kleidung geben, falls es erwünscht ist, dass der Verstorbene mit eigener Kleidung bestattet wird. Es ist möglich persönliche Dinge, wie beispielsweise Fotos der Familie, einen Abschiedsbrief oder religiöse Gegenstände in den Sarg zu legen.
Die Einsargung erfolgt in einem Überführungssarg mit einer Zinkeinlage mit Fenster entsprechend den Internationalen Richtlinien. Unser Überführungssarg ist von besonders guter Qualität und kann für die Beerdigung im Heimatland verwendet werden. Er ist aus Kiefer-Vollholz gefertigt, 30mm stark, mahagoni-farben gebeizt, Hochglanz lackiert und hat eine ansprechende Körperform. Folglich müssen Sie keinen neuen Sarg vor Ort kaufen und keine Umbettung vornehmen lassen. Durch das Fenster im Zinksarg können Sie sich vor der Bestattung vom Verstorbenen verabschieden. Je nach den Bestattungsgesetzen vor Ort können Sie den Verstorbenen auch ohne Zinksarg bestatten.
Sobald wir die Einreisebestätigung der Botschaft des Ziellandes erhalten haben, buchen wir den Flug für den Verstorbenen und geben der Familie die Flugdaten weiter, damit Sie sich um Flugtickets für die mitreisenden Angehörigen und die Abholung des Sarges am Zielort kümmern können. Wir erledigen die Abfertigung mit der Zollbehörde am Flughafen in Deutschland. Anschließend wird der Sarg direkt zum Abflughafen transportiert und beim zuständigen Frachtgate abgegeben, die dann den Leichnam ins richtige Flugzeug einlagern werden. Bei einer Überführung mit dem Bestattungskraftwagen stimmen wir mit der Familie ab, wann der Verstorbene auf dem Friedhof im Heimatland ankommen soll.
In der Regel ist eine Vielzahl von Dokumenten für die Antragstellung erforderlich. Neben der Todesbescheinigung, womit ein Arzt zweifelsfrei den Tod belegt, wird die Sterbeurkunde als rechtlicher Nachweis benötigt. Diese wird vom zuständigen Standesamt, in dessen Verantwortungsbereich der Sterbeort fällt, erstellt. Zusätzlich muss beim Amt für öffentliche Ordnung ein Leichenpass in mehrsprachiger Form beantragt werden, der die Übertretung der Landesgrenze berechtigt. Es sind immer die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Darüber hinaus muss eine Bescheinigung vorliegen, die das ordnungsgemäße Einsargen durch das beauftragte Bestattungsunternehmen dokumentiert und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden können. Abhängig vom Zielort muss eine Einbalsamierungsbescheinigung vorgelegt werden. Um zu gewährleisten, dass vom Verstorbenen keine gesundheitlich ansteckende Gefahren ausgehen, wird vom Krankenhaus, der Gerichtsmedizin oder dem Gesundheitsamt eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Falls ein nicht natürlicher Tod vorliegt, muss eine Freigabe der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters abgegeben werden. Letztendlich wird die Einreisebestätigung vom Konsulat des Ziellandes und die Konfirmierung aller erforderlichen Dokumente benötigt. So weit wie möglich führen wir alle erforderlichen Behördengänge für Sie durch. In Einzelfällen wünscht die Botschaft, dass die Familie des Verstorbenen persönlich beim Konsul erscheint.
Unser Überführungsdienst bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei der Rückführung des Verstorbenen in das Heimatland. Unser internationales Bestattungsunternehmen bietet Ihnen diese Hilfe mit allen verbundenen Dienstleistungen und ist für Ihre Fragen jederzeit telefonisch erreichbar.
Es ist zu beachten, dass in vielen muslimischen Ländern wie beispielsweise der Türkei, Ägypten, Tunesien oder Marokko aus religiösen Gründen keine Feuerbestattung möglich ist. In sehr katholischen oder orthodoxen Ländern befinden sich nur sehr wenige Krematorien im Land. Daher kann es zu längeren Wartezeiten und höheren Überführungskosten bei der Einäscherung kommen. In den meisten Ländern ist es möglich, dass die Urne direkt an die Angehörigen übergeben wird, wie beispielsweise in der Schweiz oder in Spanien. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird je nach örtlichen Gegebenheiten eine Versandart nach Deutschland gewählt. Entweder können Sie die Urne an die örtliche Friedhofsverwaltung oder an unser Bestattungshaus schicken lassen.
In einigen Ländern müssen die Angehörigen mit unserem örtlichen Bestattungsinstitut beim Standesamt vorstellig werden um den Todesfall registrieren zu können. Auch kann es sein, dass die Hinterbliebenen vor Ort eine entsprechende Vollmacht (z.B. Einäscherungsvollmacht) unterschreiben müssen. In jedem Fall ist es sehr wichtig, die Abreise vorher mit uns abzusprechen, damit es hinsichtlich der Überführung des Verstorbenen nicht zu Verzögerungen kommt.
In den meisten Ländern können Sie sich zwischen einer Überführung im Sarg oder einer Einäscherung vor Ort entscheiden.
Wir empfehlen Ihnen einen preisgünstigen und schlichten Überführungssarg zu wählen, da nicht jeder Sarg aus dem Ausland für eine Bestattung oder Einäscherung in Deutschland geeignet ist und verwendet werden darf. Somit können Mehrkosten vermieden werden. Je nach Entfernung und örtlichen Gegebenheiten empfehlen wir einen Transport per Bestattungskraftwagen oder Flugzeug. Falls erwünscht, können Sie sich natürlich auch für eine Bestattung vor Ort entscheiden. Auch hier stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung zur Seite.
Über die erforderlichen Dokumente, die am Sterbeort für die Überführung ausgestellt werden müssen, kann keine allgemeingültige Auskunft gegeben werden. Abhängig vom länderspezifischen Bestattungsgesetz gibt es recht große Unterschiede hinsichtlich der ausgestellten Dokumente. Selbst innerhalb der EU werden nicht überall die gleichen Dokumente, wie beispielsweise internationale Sterbeurkunden, ausgestellt.
Eine Rückholung eines Verstorbenen nach Deutschland ist abhängig von einigen nicht immer beeinflussbaren Faktoren: Zum einen sind in der Regel viele Behörden und Ämter zuständig, welche die Überführungsdokumente, wie Leichenpass oder Sterbeurkunde, ausstellen müssen. Diese Beamtengänge können mehrere Tage andauern. Mit der Abwicklung und Organisation der Rückholung kann erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis durch die Ämter und Konsulate erteilt ist. Wird Ihnen zum Beispiel vom Arzt oder Krankenhaus die Auskunft gegeben, dass die Überführung des Verstorbenen nun durchgeführt werden könne, ist jedoch nur die Überführung vom Krankenhaus zum ortsansässigen Bestattungsunternehmen gemeint und nicht der Transport über die Landesgrenze. Sie sollten erst beginnen die Bestattung in Deutschland zu planen und in die Wege zu leiten, wenn sich der Verstorbene in Deutschland befindet.
Wir sind für Sie da. Stellen Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular
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